ICJ am 13.2.2019: Klage des Iran gegen die USA wegen der Beschlagnahme iranischer Vermögen ist zulässig

In einer Zwischenentscheidung zur Zulässigkeit des Rechtswegs und anderer prozessualer Fragen hat die Iranische Republik vor dem ICJ eine wichtige Hürde genommen.

Die Einwendungen der USA wurden im wesentlichen zurückgewiesen. Der Rechtsstreit geht weiter.  Die USA können bis 13.9.19 weiter vortragen.

Nachtrag vom 12.1.2020.  Der ICJ gab den Parteien Fristen für weitere Stellungnahmen: dem Iran bis 17.August 2020, danach den USA bis 17.Mai 2021. 

 

 

Hier die Entscheidung des ICJ vom 13.2.19  im Wortlaut  (pdf)

Zwei Kommentare dazu: 

spokesman vom 13.2.19    http://www.spokesman.com/stories/2019/feb/13/un-court-has-jurisdiction-to-hear-part-of-iran-us-/

aljazeera vom 13.2.19        https://www.aljazeera.com/news/2019/02/icj-rules-iran-legal-claim-2bn-assets-frozen-190213114550097.html

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