"Völkerrechtliche Implikationen des amerikanisch-britisch-französischen Militärschlags vom 14.4.18 gegen Chemiewaffeneinrichtungen in Syrien"
Das Gutachten stellt klar fest, dass der westliche Militäreinsatz völkerrechtlich nicht gerechtfertigt war, sondern gegen das Gewaltverbot nach Art.2 Nr. 4 der UN-Charta verstieß. Der Sache nach handelte es sich um eine nicht zulässige bewaffnete Repressalie im "humanitären Gewand".
Hier die Stellungnahme im Wortlaut als pdf