Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht Nr. 28/2018 vom 27. April 2018 :
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die die Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel zum Gegenstand hatte. Die Verfassungsbeschwerde ist bereits unzulässig, weil die Beschwerdeführerin einen Eingriff in Grundrechte ebensowenig dargelegt hat wie eine Verletzung grundrechtlicher Schutzpflichten.
Hier die Entscheidung des Gerichts im Wortlaut – 2 BvR 1371/13 als pdf
Die Prozessbevollmächtigten der Klägerin kritisierten das Urteil in einer Pressemitteilung vom 27.04.2018 (hier als pdf)