Mit BT-Drs. 18-10031 fordern B90/DIE GRÜNEN am 19.10.2016 die Bundesregierung auf, sich im UN-SIcherheitsrat für einen entsprechenden Auftrag an den Internationalen Strafgerichtshof einzusetzen
Da weder Syrien noch der Irak bisher dem Rom-Statut beigetreten sind, ist ein Auftrag des Sicherheitsrats die einzige Möglichkeit, den IGHSt mit der Strafverfolgung zu befassen. Der UN-SR hat in der Vergangenheit für Verbrechen in Ruanda und Jugoslawien entsprechende Initiativen ergriffen.