Sämtliche bisher zur Frage der Parlamentsbeteiligung des Bundestags an Entscheidungen über Kriegseinsätze ergangenen Urteile des Bundesverfassungsgerichts finden sich in der Rubrik Bundeswehreinsätze – rechtlicher Rahmen (link hier!).

Die Bundesregierung muss nichts gegen den umstrittenen Drohnenkrieg der USA unternehmen. Bei einem US-Drohnenangriff im Sommer 2012 wurden zwei Mitglieder

24.Zivilkammer des Landgerichts Tokio vom 7.Dezember 1963 zur Frage des Ersatzes von Schäden, die aus dem Abwurf der Atombomben auf

Merz, in seiner Pose als noch nicht gewählter neuer Bundeskanzler, konstatiert in der „Jüdischen Allgemeinen“ vom 10.Februar 2025 und erneut