Aus jW vom 5.11.15: Die Einsätze der russischen Armee in Syrien erfolgen auf Bitten und mit Zustimmung der syrischen Regierung. Sie sind somit »völkerrechtlich zulässig«.
Darauf verweist Alexander S. Neu, Linke-Obmann im Verteidigungsausschuss des Bundestages. Und er erinnert: »Entsprechende Bitten bzw. eine Zustimmung der syrischen Regierung zu Einsätzen von US-amerikanischen, britischen und französischen Militärkräften liegen nicht vor; diese stellen daher Souveränitätsverletzungen gegenüber Syrien dar.«