Befehlsverweigerung bei Berufssoldaten aus Gewissensgründen

Vor 10 Jahren erkannte das Bundesverwaltungs-gericht  (link)  im Fall Pfaff einem Berufssoldaten das Recht zu, wegen befürchteter Mitwirkung an einem völkerrechtswidrigen Krieg (hier: Irak-Krieg 2003) den Befehl zu verweigern: 

Daran erinnert nun die Frankfurter Rundschau in zwei Beiträgen vom 22.10.2015:

 

a)  „Moral beim Militär ist möglich“

Matthias Gillner zu BVerwG 2 WD 12.04 (Gewissensfreiheit eines Soldaten)

http://www.fr-online.de/freiheit/verweigerer-moral-beim-militaer-ist-moeglich,31839204,32228576.html

b)  „Befehl und Gehorsam – darum geht es“

Ein Gespräch mit dem Soziologen Rudi Friedrich über Gewissensfreiheit und die Strafen für Verweigerer (sc. bei Berufssoldaten).

http://www.fr-online.de/freiheit/kriegsdienst–befehl-und-gehorsam–darum-geht-es-,31839204,32228574.html

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