Vor 10 Jahren erkannte das Bundesverwaltungs-gericht (link) im Fall Pfaff einem Berufssoldaten das Recht zu, wegen befürchteter Mitwirkung an einem völkerrechtswidrigen Krieg (hier: Irak-Krieg 2003) den Befehl zu verweigern:
Daran erinnert nun die Frankfurter Rundschau in zwei Beiträgen vom 22.10.2015:
a) „Moral beim Militär ist möglich“
Matthias Gillner zu BVerwG 2 WD 12.04 (Gewissensfreiheit eines Soldaten)
http://www.fr-online.de/freiheit/verweigerer-moral-beim-militaer-ist-moeglich,31839204,32228576.html
b) „Befehl und Gehorsam – darum geht es“
Ein Gespräch mit dem Soziologen Rudi Friedrich über Gewissensfreiheit und die Strafen für Verweigerer (sc. bei Berufssoldaten).