In IMI-Aktuell 2015/522 vom 24.09.15 erschien eine erste kritische Auseinandersetzung mit dem letzten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Parlamentsvorbehalt
http://www.imi-online.de/2015/09/24/bverfg-parlamentsvorbehalt/
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Die Bundesregierung muss nichts gegen den umstrittenen Drohnenkrieg der USA unternehmen. Bei einem US-Drohnenangriff im Sommer 2012 wurden zwei Mitglieder

Berlin unterstützt Militärmissionen politisch, schließt eine aktive Beteiligung unter Verweis auf das Grundgesetz aber aus. Diese sehr deutsche Haltung stößt an

Von Kathrin Vogler in junge Welt vom 26.3.2021 Die Bundesregierung hat in Afghanistan seit 2001 geschmeidig jede Wendung der US-Interventionspolitik