Inzwischen liegt das Urteil des OVG Münster im Fall Wolfgang Jung vom 04.11.2014 vor.
Das Gericht hat zwar die Berufung des Klägers zurückgewiesen, jedoch die Revision zugelassen, so dass das Urteil nicht rechtskräftig ist.
Das Gericht hat zwar die Berufung des Klägers zurückgewiesen, jedoch die Revision zugelassen, so dass das Urteil nicht rechtskräftig ist.

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