Am 30.10.2013 um 12:00 h verhandelte das Landgericht Bonn in öffentlicher Sitzung zur Hauptsache im Schadensersatzprozess der Kundus-Opfer gegen die Bundesregierung.
Das Gericht hat sich das Bildmaterial angesehen, welches die amerikanischen Bomberpiloten vom Geschehen auf der Sandbank Oberst Klein übermittelt hatten und die Funkgespräche diskutiert – also den tödlichen Einsatz voll daraufhin überprüft, ob völkerrechtliche Normen verletzt worden sind.
Bereits dadurch ist das Verfahren von rechtsgeschichtlicher Bedeutung, wie Prof. Andreas Fischer-Lescano in einem Beitrag vom 24.10.2013 „Transnationales Staatshaftungsrecht? Kundus vor Gericht“ darlegt:
http://www.verfassungsblog.de/de/transnationales-staatshaftungsrecht-kundus-vor-gericht/?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Verfassungsblog+%28Verfassungsblog%29#.UmpB6RCWhtE
Termin zur Verkündung einer Entscheidung, wie es weitergehen soll im Prozess, ist am 11.12.2013.
Hier eine Pressemitteilung vom 30.10.2013 des Bonn-Kölner-Antikriegsbündnisses zu der parallel vor dem Landgericht Bonn stattgefundenen Kundgebung.