BVerfG gibt Varvarin-Opfern keinen unmittelbaren Ersatzanspruch gegen die Bundesregierung

Kein Schadenersatz für die Opfer des NATO-Angriffs auf die Brücke bei Varvarin! Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Verfassungsbeschwerden ab.  Kläger prüfen die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Beschluss vom 13.08.2013 – 2 BvR 2660/06 

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