20.03.13: Kundus-Prozess beim Landgericht Bonn. Vergleich scheitert

Das Gericht legte der Bundesregierung nahe, die Schadensersatzforderungen der Kundus-Opfer dem Grunde nach  anzuerkennen, und schlug einen Vergleich vor.

Doch der Anwalt der Bundesregierung lehnte das rundweg ab. So muss das Gericht in die  – voraussichtlich langwierige – Beweisaufnahme eintreten. Für den 17.04.2013 hat das Gericht einen Beweisbeschluss angekündigt.

Einen guten Einblick- auch mit Videobildern bestückt – findet sich im Spiegel-online – Artikel „Kunduz-Prozess: Was darf ein Offizier im Krieg?“:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-in-afghanistan-prozess-zu-luftangriff-von-kunduz-beginnt-a-890034.html
Inzwischen ist der erwartete Beweisbeschluss ergangen. Hierzu die Presseerklärung der Anwälte der Kläger und der Pressespiegel:

Presseerklärung vom 19.04.13  (pdf)

Pressespiegel                            (pdf)

 

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