ialana

International Association Of Lawyers Against Nuclear Arms (Deutsche Sektion)


Belgisches Gesetz

- Verbot von Uranwaffen -



Uranwaffeneinsatz:

Eine humanitär-völkerrechtliche Standortbestimmung

Ein Aufsatz von Prof. Dr. Manfred Mohr

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Vertragsentwurf zum Verbot von Uranwaffen

Der am 09. Februar 2005 im Auftrag von IALANA und IPPNW Deutschland verfasste Entwurf von M. Mohr und A. Samsel stellt einen Vertragsentwurf und eine Diskussionsgrundlage über das Verbot der Entwicklung und Herstellung, der Lagerung, der Weitergabe und des Einsatzes von Uranwaffen und ihre Vernichtung dar.

Der Entwurf als Download (PDF-Dokument)

Kurzfassung des Entwurfs (PDF-Dokument)



Aktuelle Pressemitteilung: "DU-Waffen: Gefahren untersuchen - Einsatz bannen"

Anlässlich des dritten Jahrestages des Kriegsbeginns im Irak am 20. März weist die Internationale Koalition gegen Uranwaffen (ICBUW), Deutsche Sektion auf die enormen Gefahren hin, die weiterhin von den im jüngsten sowie im vorangegangenen Golfkrieg eingesetzten Waffensystemen ausgehen, die abgereichertes Uran (DU) enthalten. ICBUW fordert, kontaminierte Gebiete auszuweisen und zu entgiften, unabhängige Langzeitstudien über Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu erstellen und den völkerrechtswidrigen Einsatz von DU-Waffen explizit mit einem Vertragstext zu bannen.

Zur Pressemitteilung (PDF-Dokument)



Einige grundlegende Aspekte der Völkerrechtswidrigkeit von Uranwaffen

Uranwaffen wirken (stark) giftig und (vermindert) radioaktiv/strahlend. Viele Zivilisten und Militärs, die einer DU-Explosion im Golfgebiet ausgesetzt waren, leiden heute an Gesundheitsproblemen. Damit verstößt der Einsatz von DU-Waffen gegen wesentliche Grundsätze des Völkerrechts, die an dieser Stelle näher erläutert werden.

Zum vollständigen Text (PDF Dokument)

 

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