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Recht auf Leben

  • DIE ATOMWAFFENPOLITIK DEUTSCHLANDS UND DIE MENSCHENRECHTE, EINSCHLIESSLICH DES RECHTS AUF LEBEN: ARTIKEL 6 DES INTERNATIONALEN PAKTS ÜBER BÜRGERLICHE UND POLITISCHE RECHTE

    EINREICHUNG AN DIE ALLGEMEINE PERIODISCHE ÜBERPRÜFUNG DES MENSCHENRECHTSRATS DER VEREINTEN NATIONEN
    44th Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe, November 2023

    Eingereicht 5  April 2023 von:

     

    IALANA Deutschland - Vereinigung für Friedensrecht, Deutsche Sektion der "International Association of Lawyers against Nuclear Arms (IALANA)" (IALANA Deutschland)

    und

    Lawyers Committee on Nuclear Policy (LCNP)

  • Einreichung zur 2. Staatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags

    IALANA Deutschland reichte folgende Submission ein:

    Download Original Submission (English)

    Download deutsche Übersetzung

     

    Submission zum TPNW

    IALANA Deutschland empfiehlt den Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag

    Von Bernd Hahnfeld

    Die allgemeine für alle Staaten verbindliche Ächtung aller Atomwaffen und damit ihre Abschaffung hängen davon ab, ob der Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) Völkergewohnheitsrecht wird oder die Mehrheit der Atomwaffenstaaten ihm beitritt.

    Zum Gewohnheitsrecht würden die wesentlichen Regelungen des TPNW, wenn sie auch von der großen Mehrheit der Atomwaffenstaaten unabhängig von ihrem Beitritt praktiziert werden und diese Staaten dabei davon ausgehen geltendes Recht anzuwenden. Die Atomwaffenmächte und ihre Verbündeten leisten gegen eine solche Entwicklung noch Widerstand.

  • IALANA Schreiben betreffend der Abstimmung über die UN-Resolution "Nuclear War Effects"

    Sehr geehrte Frau Ministerin Baerbock,

    sehr geehrte Frau Staatsministerin Keul,

    in wenigen Tagen wird im First Committee (Disarmament and International Security Committee) der Vereinten Nationen über die Resolution »Nuclear War Effects and Scientific Research« abgestimmt, die die Durchführung einer wissenschaftlichen Studie zu den Auswirkungen eines Atomkrieges fordert.

    Wir hoffen, dass die Bundesregierung die entworfene Resolution (Entwurf vom 14.10.2024 A/C.1/79/L.) unterstützt und Deutschland sich nicht der Stimme enthalten wird.

    Die in dem Entwurf dargelegten Erwägungen sind zutreffend und die daraus abgeleiteten Forderungen sind zu begrüßen. Sowohl der Einsatz von Atomwaffen, als auch die Androhung eines solchen verletzen – wie in dem Gutachten des IGH vom 8.7.1996 sowie in der Allgemeinen Bemerkung des UN-Menschenrechtsausschusses Nr. 36 vom 30.10.2018 festgestellt wurde - Humanitäres Völkerrecht und das Menschenrecht auf Leben.

    Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat in den vergangenen Jahren die Atomwaffenstaaten immer wieder an ihre im Nichtverbreitungsvertrag eingegangene Verpflichtung, in redlicher Absicht Abrüstungsverhandlungen zu führen (Art. VI NVV), erinnert. Statt dieser Verpflichtung nachzukommen, modernisieren die Atomwaffenstaaten ihre Arsenale und rüsten weiter auf. Die Generalversammlung hat in den letzten Jahren in Bezug auf die gegenwärtigen Kriege auch auf die ständig wachsenden Gefahren des Einsatzes von Atomwaffen sowie auf dessen katastrophalen Folgen hingewiesen und gemahnt, dem Beispiel von 73 Mitgliedstaaten folgend dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten (Resolutionen vom 6.12.2021 A/RES/76/30, vom 7.12.2022 A/RES/77/53 und A/RES/77/54, vom 4.12.2023 A/RES/78/34 und A/RES/78/35).

    Wir halten es vor diesem Hintergrund für dringend notwendig, dass sich die Regierungen aller Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen von neuem mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen über sämtliche Wirkungen und Konsequenzen eines Einsatzes der modernisierten Atomwaffen befassen und sich Rechenschaft ablegen über die dadurch auf ihnen lastende Verantwortung für die gesamte Menschheit und die Zukunft des Planeten Erde. Es geht ja nicht nur um die Gesundheit und das Leben der heutigen Menschheit, sondern auch um das Schicksal künftiger Generationen von Menschen sowie das Schicksal aller Lebewesen. In großer Gefahr ist nicht nur der Schutz des Menschenrechtes auf Leben, sondern auch der Schutz der von der Staatengemeinschaft anerkannten Menschenrechte auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt und auf Entwicklung.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Amela Skiljan und Dr. Heiner Fechner

    Ko-Vorsitzende der IALANA

     

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