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NPT

  • Chinas Initiative zum völkervertraglichen Verzicht auf den Ersteinsatz von Atomwaffen aufgreifen!

    China hat bislang wiederholt betont, dass es Atomwaffen nur zur Verteidigung entwickelt und stationiert.

    Nunmehr hat der chinesische Vertreter auf dem 2. Vorbereitungstreffen zur 11. Überprüfungskonferenz zum NPT im Juli 2024 vorgeschlagen, alle fünf offiziellen Atomwaffenstaaten USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien sollten vertraglich auf den Ersteinsatz von Atomwaffen verzichten. IALANA fordert die Bundesregierung auf, dieser Forderung zuzustimmen und die Verbündeten USA, Frankreich und Großbritannien aufzufordern, diesem Vorschlag aufzugreifen und derartige Verhandlungen zu beginnen.

    Die USA und die NATO weigern sich bisher diesen Schritt zu gehen. Angesichts der wachsenden strategischen Spannungen ist jedoch eine vertrauensschaffende Maßnahme dringend geboten. Ein völkervertraglicher Verzicht auf den Ersteinsatz von Atomwaffen würde das besonders für Deutschland bestehende Risiko eines Atomkrieges erheblich senken.

    Ein derartiger Vertrag wäre ein wichtiger, aber nur kleiner Schritt auf dem Wege der vollständigen Abrüstung aller Atomwaffen unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle. Dazu bleiben alle Staaten der Welt, insbesondere aber die Atomwaffenstaaten völkergewohnheitsrechtlich verpflichtet. Der Internationale Gerichtshof hat in seinem auf Ersuchen der UN-Generalversammlung erstatteten Gutachten 1996 die Verpflichtung aus Art. 6 NPT zum universellen Gewohnheitsrecht erklärt. Die Weigerung der Atomwaffenstaaten, derartige Verhandlungen auch nur zu beginnen, ist ein schwerwiegender Verstoß gegen das Völkerrecht.

     

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  • Nukleare Teilhabe

    Von Bernd Hahnfeld

    Zusammenfassung: Entsprechend einer jahrzehntelangen Tradition hält Deutschland weiterhin Trägersysteme für die im Land stationierten US-amerikanischen Atombomben bereit. Im Einsatzfall werden die Atombomben mittels Tornado-Jagdbomber von Bundeswehrsoldaten transportiert und abgeworfen. Diese nukleare Teilhabe ist ein Teil des strategischen Konzeptes der NATO, das ohne Rechtsgrundlage von den Mitgliedsländern abgesprochen worden ist. Der Einsatz der Atombomben und seine Androhung sind durch das humanitäre Völkerrecht und das Menschenrecht auf Leben verboten. Zudem verstößt der Einsatz gegen den Nichtverbreitungsvertrag (NPT), der dem Nicht-Atomwaffenstaat Deutschland jede Mitverfügung über Atomwaffen verbietet. Durch die Entwicklung atomarer Trident-Raketen mit kleiner Sprengkraft für die Ohio-Klasse US-amerikanischer Atom-U-Boote haben die in Deutschland stationierten taktischen Atombomben ihre militärische Bedeutung ohnehin verloren.

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