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Nukleare Teilhabe

  • Broschüre zur Richter-Blockade 1987 in Mutlangen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Liebe Freundinnen und Freunde der IALANA,

    bitte finden Sie unterhalb der Bilder die Links zur Broschüre „Richter-Blockade 1987 in Mutlangen“ sowie zur Broschüre "Die Richter-Blockade - Mutlangen 12. Januar 1987"  von Helmut Kramer herausgegebenen im Jahre 1987.

    Richterblockade lv cover pictureCover Broschüre 1987

    Link Broschüre Richter-Blockade von IALANA aus dem Jahre 2023

    Link Broschüre Richter-Blockade - aus dem Jahre 1987 von Helmut Kramer herausgegeben

  • Einreichung zur 2. Staatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags

    IALANA Deutschland reichte folgende Submission ein:

    Download Original Submission (English)

    Download deutsche Übersetzung

     

    Submission zum TPNW

    IALANA Deutschland empfiehlt den Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag

    Von Bernd Hahnfeld

    Die allgemeine für alle Staaten verbindliche Ächtung aller Atomwaffen und damit ihre Abschaffung hängen davon ab, ob der Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) Völkergewohnheitsrecht wird oder die Mehrheit der Atomwaffenstaaten ihm beitritt.

    Zum Gewohnheitsrecht würden die wesentlichen Regelungen des TPNW, wenn sie auch von der großen Mehrheit der Atomwaffenstaaten unabhängig von ihrem Beitritt praktiziert werden und diese Staaten dabei davon ausgehen geltendes Recht anzuwenden. Die Atomwaffenmächte und ihre Verbündeten leisten gegen eine solche Entwicklung noch Widerstand.

  • Erklärung der IALANA Deutschland: Atomwaffen für die Europäische Union - ein Verstoß gegen geltendes Recht

    Einige Politiker- und Expertenkreise haben im Vorfeld der Wahl des Europäischen Parlaments eine Diskussion um „Atomwaffen für die EU“ angestoßen. Was immer der Hintergrund dafür sein mag, IALANA betont, dass derartige Pläne. nicht nur moralisch fragwürdig sind, sondern auch geltendem Recht zuwiderlaufen.


    Atomwaffen sind – wie vielfach in Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen betont – eine Bedrohung für die gesamte Menschheit und das friedliche Zusammenleben der Staaten. Ihr Einsatz ist mit unermesslichem Leid verbunden, läuft der UN-Charta zuwider und stellt ein Menschlichkeitsverbrechen dar. Der Internationale Gerichtshof hat in seinem Gutachten aus dem Jahr 1996 festgestellt, dass die Drohung mit und der Einsatz von Atomwaffen generell gegen das Humanitäre Völkerrecht verstößt. Auch in extremen Notwehrsituationen dürfen sich Staaten laut IGH-Gutachten nur mit Waffen verteidigen, welche die Bedingungen des humanitären Völkerrechts erfüllen. Atomwaffen erfüllen sie nicht. In seiner Allgemeinem Bemerkung Nr. 36 betont der Internationale Menschenrechtsausschuss die zudem aus dem Recht auf Leben resultierende Ächtung von Atomwaffen.


    Ein zusätzliches völkerrechtliches Verbot des Erwerbes und Besitzes von Atomwaffen ergibt sich aus dem Nichtverbreitungsvertrag (NVV), dem alle Mitgliedstaaten der EU beigetreten sind. Der NVV verbietet zudem der Atommacht Frankreich, die in ihrem Besitz befindlichen Atomwaffen oder die Verfügungsgewalt darüber unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben. Er verpflichtet die Vertragsstaaten außerdem, in redlicher Absicht Verhandlungen über eine vollständige nukleare Abrüstung zu führen.


    Auch die EU als Staatenbund hat sich 2003 im Rahmen ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) vollständig dem im NVV verankerten Nichtverbreitungsregime verpflichtet (Gemeinsamer Standpunkt 2003/805/GASP des Rates der Europäischen Union). Diese Politik der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen entspricht dem im EU-Vertrag sowie in der UN-Charta enthaltenen Friedensgebot. Für Deutschland ist das Friedensgebot zusätzlich im Grundgesetz verankert, und Deutschland hat vor diesem Hintergrund im Zwei-Plus-Vier-Vertrag noch einmal seinen Verzicht auf „Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen“ bekräftigt.


    Zwei weitere EU-Mitgliedstaaten – nämlich Österreich und Irland - sind einen konsequenten Schritt weiter gegangen und haben den Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) ratifiziert.
    Wir appellieren an alle Kandidaten und Parteien dieser Wahl des Europäischen Parlaments, sich von der Idee EU-eigener Atomwaffen zu distanzieren und sich stattdessen für eine Beendigung der von Deutschland, Belgien und den Niederlanden praktizierten Nuklearen Teilhabe, für einen Beitritt sämtlicher EU-Mitgliedstaaten zum AVV und für eine atomwaffenfreie Welt einzusetzen. Nur durch gemeinsame Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft können wir eine Zukunft ohne die ständige Bedrohung von Atomwaffen erreichen.

     

    Download der Erklärung

    Statement in English

  • NATO-Atomkriegsmanöver 2024 stoppen!

    Mitte Oktober 2024 wird im Rahmen des NATO-Manövers „Steadfast Noon“ erneut geübt, wie man Atombomben aus unterirdischen Bunkern an Tornado-Kampfjets anbringt und diese Bomben im Einsatzziel abwirft. Dieses Manöver findet jedes Jahr europaweit mit Beteiligung der USA und aller NATO-Staaten der „Nuklearen Teilhabe“ statt.

    Friedensgruppen organisieren am 12.10.2024 Protest dagegen, IALANA Deutschland unterstützt den Protest.

    WIR FORDERN VON PARLAMENT UND REGIERUNG:
    ›› Absage der Beteiligung der Bundeswehr am
    Atomkriegsmanöver „Steadfast Noon“
    ›› Abzug aller Atomwaffen aus Deutschland
    ›› Beendigung der „Nukleare n Teilhabe“ und
    Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag

    Auftakt um 12.00 Uhr am Kriegsflugplatz Nörvenich
    12.30 U hr Demonstrationszug
    ca. 13.00 Uhr Kundgebung: Schlosspark Nörvenich

     

    Aufruf

    Weitere Informationen auf www.atomwaffenfrei.de

  • Nukleare Teilhabe

    Von Bernd Hahnfeld

    Zusammenfassung: Entsprechend einer jahrzehntelangen Tradition hält Deutschland weiterhin Trägersysteme für die im Land stationierten US-amerikanischen Atombomben bereit. Im Einsatzfall werden die Atombomben mittels Tornado-Jagdbomber von Bundeswehrsoldaten transportiert und abgeworfen. Diese nukleare Teilhabe ist ein Teil des strategischen Konzeptes der NATO, das ohne Rechtsgrundlage von den Mitgliedsländern abgesprochen worden ist. Der Einsatz der Atombomben und seine Androhung sind durch das humanitäre Völkerrecht und das Menschenrecht auf Leben verboten. Zudem verstößt der Einsatz gegen den Nichtverbreitungsvertrag (NPT), der dem Nicht-Atomwaffenstaat Deutschland jede Mitverfügung über Atomwaffen verbietet. Durch die Entwicklung atomarer Trident-Raketen mit kleiner Sprengkraft für die Ohio-Klasse US-amerikanischer Atom-U-Boote haben die in Deutschland stationierten taktischen Atombomben ihre militärische Bedeutung ohnehin verloren.

    Lesen Sie den Text "Nukleare Teilhabe" als pdf

    Read the article "Nuclear Sharing" as pdf

  • Statement by IALANA Germany: Nuclear weapons for the European Union - a violation of applicable law

    In the run-up to the European Parliament elections, some politicians and experts have initiated a discussion about "nuclear weapons for the EU". Whatever the background to this may be, IALANA emphasises that such plans are not only morally questionable, but also contravene applicable law.


    Nuclear weapons are - as emphasised many times in resolutions of the United Nations General Assembly - a threat to the whole of humanity and the peaceful coexistence of states. Their use is associated with immeasurable suffering, is contrary to the UN Charter and constitutes a crime against humanity. In its 1996 judgement, the International Court of Justice ruled that the threat and use of nuclear weapons generally violates international humanitarian law. Even in extreme circumstances of self-defence, states may only defend themselves with weapons that fulfil the conditions of international humanitarian law, according to the ICJ Advisory Opinion. Nuclear weapons do not fulfil them. In its General Comment No. 36, the International Human Rights Committee emphasises the prohibition of nuclear weapons, which also results from the right to life.


    An additional prohibition of the acquisition and possession of nuclear weapons under international law results from the Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons (NPT), to which all EU member states are party. The NPT also prohibits France, a nuclear weapons state, from directly or indirectly transferring nuclear weapons or control over such weapons to any recipient whatsoever . It also obliges the state parties to persue negotiations in good faith on complete nuclear disarmament.


    In 2003, the EU as a confederation of states also fully committed itself to the non-proliferation regime enshrined in the NPT as part of its Common Foreign and Security Policy (CFSP) (Common Position 2003/805/CFSP of the Council of the European Union). This policy of non-proliferation of weapons of mass destruction corresponds to the peace imperative contained in the EU Treaty and the UN Charter. For Germany, the Peace Imperative is also enshrined in the Basic Law, and against this backdrop Germany has reaffirmed its renunciation of the "production and possession of, and control over, nuclear, biological and chemical weapons" in the Treaty on the Final Settlement with Respect to Germany (Two Plus Four Treaty).


    Two other EU member states - Austria and Ireland - have gone one step further and ratified the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons (TPNW).


    We appeal to all candidates and parties in this European Parliament election to distance themselves from the idea of the EU having its own nuclear weapons and instead to campaign for an end to the nuclear sharing practised by Germany, Belgium and the Netherlands, for all EU Member States to join the TPNW and for a world free of nuclear weapons. Only through the joint efforts of the international community can we achieve a future without the constant threat of nuclear weapons.

     

    Download the statement

    Statement in German

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