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IGH

  • Eine historische Entscheidung. Zum Palästina-IGH-Gutachten

    Von Prof. Dr. Norman Paech, em. Professor für Politische Wissenschaft und für öffentliches Recht an der Hochschule für Wirtschaft und Politik in Hamburg

     

    aus: BIP-Aktuell #314 vom 31.7.2024

     

    Es wird eng um Israel: politisch, moralisch und juristisch. Politisch ist Israel schon lange in der UNO isoliert wie kaum ein anderes Land und verdankt seine Mitgliedschaft bis heute praktisch nur den USA. Immer wenn wieder ein Antrag auf Ausschluss kam, konterten die USA mit der Drohung, ebenfalls die UNO zu verlassen, wenn Israel hinausgeworfen werde. Moralisch wird das offenbar in vielen Regierungen anders gesehen als in ihren Universitäten. Aber man müsste schon die Prinzipien und Grundgedanken des Völkerrechts als Maßstab immerhin unverbindlicher Moral beiseiteschieben und in das neue Regal „regelbasierte Ordnung“ greifen, um die Politik in Jerusalem sowohl nach innen wie nach außen nicht als moralisch abstoßend zu bezeichnen. Und juristisch ist kaum noch ein Ausweg aus der selbstgebauten Sackgasse.

     

    weiterlesen: https://mailchi.mp/b8b8041db9de/bip-aktuell-314-eine-historische-entscheidung?e=6aa138a470

  • Einreichung zur 2. Staatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags

    IALANA Deutschland reichte folgende Submission ein:

    Download Original Submission (English)

    Download deutsche Übersetzung

     

    Submission zum TPNW

    IALANA Deutschland empfiehlt den Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag

    Von Bernd Hahnfeld

    Die allgemeine für alle Staaten verbindliche Ächtung aller Atomwaffen und damit ihre Abschaffung hängen davon ab, ob der Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) Völkergewohnheitsrecht wird oder die Mehrheit der Atomwaffenstaaten ihm beitritt.

    Zum Gewohnheitsrecht würden die wesentlichen Regelungen des TPNW, wenn sie auch von der großen Mehrheit der Atomwaffenstaaten unabhängig von ihrem Beitritt praktiziert werden und diese Staaten dabei davon ausgehen geltendes Recht anzuwenden. Die Atomwaffenmächte und ihre Verbündeten leisten gegen eine solche Entwicklung noch Widerstand.

  • Erklärung: Krieg zwischen Hamas und Israel 2023

    Der bewaffnete Konflikt zwischen der Hamas und Israel wurde angesichts der von der Hamas am 7. Oktober verübten Massaker zunächst vor allem emotional beurteilt. Sehr schnell kam es zu unausgewogenen Parteinahmen für eine der beiden Konfliktparteien. Das Verlangen nach Vergeltung und Rache fand viel Verständnis. Die notwendig völkerrechtliche Sicht auf das Geschehen trat in den Hintergrund. Mit der folgenden völkerrechtlichen Bewertung möchte die Juristenorganisation IALANA Deutschland einen Beitrag zur Versachlichung der Auseinandersetzung leisten. Beide Konfliktparteien verstoßen in eklatanter Weise gegen das humanitäre Völkerrecht. Geboten sind daher nicht einseitige Parteinahmen und Waffenlieferungen, sondern eine sofortige Beendigung des bewaffneten Konflikts und die Freilassung aller Geiseln. Ein Einsatz für diese Ziele entspricht der völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Verpflichtung der Bundesregierung und bietet den einzigen Schutz vor weiteren Opfern der israelischen und palästinensischen Zivilbevölkerung.  

  • IALANA Stellungnahme: 79 Jahre nach Hiroshima und Nagasaki - Atomwaffen mit Recht unvereinbar

    IALANA Stellungnahme: 79 Jahre nach Hiroshima und Nagasaki - Atomwaffen mit Recht unvereinbar
    Download pdf

    Am 6. August 1945 schlug eine US-Atombombe mit einer Sprengkraft von 16kt TNT, genannt "Little Boy" auf Hiroshima ein. Schätzungen zur Folge starben 140 000 Personen. Drei Tage später, am 9. August 1945, wurde "Fat Man", eine US-Plutoniumbombe, auf Nagasaki abgeworfen. Sie nahm geschätzte 80 000 Leben. Die Städte Hiroshima und Nagasaki waren gänzlich zerstört.

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