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2007 Brigitte Heinisch und Dr. Liv Bode

 

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Dr. Liv Bode hat mit Beharrlichkeit und ausgeprägtem Verantwortungsbewusstsein versucht, den Verdacht der Kontamination von Blutplasma-Spenden mit infektiösen Bestandteilen von Bornavirus im Bereich der Infektionsforschung am Robert Koch- Institut einer Klärung näher zu bringen. Allein der Ausdauer und dem wissenschaftlichen Engagement von Liv Bode ist es zu verdanken, dass das öffentliche Interesse an dieser brisanten wissenschafts- und gesundheitspolitischen Frage geweckt wurde - und wach bleibt. In diesem Sinne ist sie eine echte Whistleblowerin.

 

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Brigitte Heinisch war viele Jahre Altenpflegerin in einer Berliner Pflegeeinrichtung mit zirka 160 Pflegeplätzen. Sie konnte sich mit den dortigen Bedingungen bei der Pflege und Betreuung alter und hilfebedürftiger Menschen nicht abfinden. Sie entschloss sich deshalb zum Whistleblowing. Deswegen wurde sie gemaßregelt. Ihr Arbeitgeber sprach drei Entlassungen aus. Bis heute klagt sie dagegen vor den Arbeitsgerichten. Ihre Zivilcourage und ihr Standvermögen sind bewundernswert.

Nachtrag aus 2011:

Nachdem alle Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit die Klage von Brigitte Heinisch abgewiesen hatten und sie auch mit einer Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg hatte, rief sie den EuGH in Straßburg an, der über die Einhaltung der europäischen Menschenrechtskonvention seitens der Vertragsstaaten wacht. Im Juli 2011 bestätigte dieser, dass die BRD  die Garantien der EMRK durch die bisherige gerichtliche Behandlung des Falls verletzt habe, und vururteilte die BRD zur Zahlung einer Entschädigung.

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