Wer ist ein »Whistleblower« und was tut er oder sie?

Der Begriff des »whistleblowing« (dt. »Alarmschlagen«) kommt aus den USA, wo diese Form der Bürgerbeteiligung zum festen Bestandteil der politischen Kultur geworden ist. Whistleblower wenden sich aufgrund interner Kenntnisse gegen ungesetzliche, unlautere oder ethisch zweifelhafte Praktiken in ihrem Betrieb oder ihrer Dienststelle. Ihre Kritik erfolgt häufig zunächst betriebsintern. Sie dringen auf Abhilfe und verweigern u.U. auch ihre weitere Mitwirkung an der kritisierten Praxis. Haben sie damit keinen Erfolg, tragen sie gegebenenfalls ihre Kritik nach außen.

Damit gehen Whistleblower ein hohes Risiko ein.

Anlässlich der Verleihung des ersten Whistleblower-Preises im Jahre 1999 an den russischen Ex-Marinekapitän und Wissenschaftler Alexander Nikitin aus St. Petersburg sagte der damalige Richter am Bundesverfassungsgericht Dr. Jürgen Kühling:

Das Recht schützt auch bei uns die dunklen Geheimnisse der Mächtigen. Wer rechtswidrige oder gemeinschädliche Handlungen staatlicher Stellen oder seines Arbeitgebers offenlegt, verletzt regelmäßig Verschwiegenheitspflichten und setzt sich Maßregelungen aus. Der beamtenrechtliche Ausnahmetatbestand ist eng gefasst: Nur strafbares Verhalten darf der Beamte anzeigen. Im Arbeitsrecht gibt es kein  allgemein anerkanntes gesetzliches Maßregelverbot für ?Whistleblower?. Der strafrechtliche Schutz von Staats-, Amts- und Geschäftsgeheimnissen reicht weit und kennt ebenfalls keine generelle Ausnahme für rechtswidrige oder gemeinschädliche Tatsachen. Auch das gesellschaftliche Umfeld des ?Whistleblowers? ist gewöhlich nicht auf seiner Seite. Sein Verhalten wird als Verrat eingestuft, gilt als illoyal. Ein tief verwurzeltes Ethos der Gefolgschaftstreue überlagert die Grundsätze einer aufgeklärten Ethik, die sein Verhalten gutheißt. Zustimmung erfährt er, wenn überhaupt, gewöhnlich von weither. Von Freunden gemieden, vom Recht verfolgt ? das ist das gewöhnliche Schicksal dessen, der sich im Interesse von Frieden, Umwelt oder anderen höchstrangigen Rechtsgütern zum Bruch der Verschwiegenheit entschließt (?).

Wir möchten auf die Webseite des Online-Verwaltungslexikons hinweisen, auf der sich ein detaillierter Eintrag und eine Definition des Begriffs »Whistleblowing« findet: http://www.olev.de/w/whistlebl.htm