DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach hat die Bundesregierung aufgefordert, Hinweisgeber (Whistleblowers) in der Arbeitswelt endlich systematisch zu schützen.

„Arbeitnehmer brauchen ein ausdrückliches Recht zur Hinweisgabe, wenn sie ‚im guten Glauben‘ annehmen können, dass es im Unternehmen Missstände gibt“, so Buntenbach. „Und sie brauchen ein Recht auf Fortsetzung ihrer Arbeit ohne Benachteiligung.“ (Pressemitteilung des DGB-Bundesvorstands PM 107 – 19.11.2015)

Ein Gutachten von Prof. Andreas Fischer-Lescano, das der DGB in Auftrag gegeben hat, belegt, dass Deutschland auch völkerrechtlich dazu verpflichtet ist, Whistleblowers systematisch und umfassend zu schützen.

„Auch die OECD kritisiert schon lange die Untätigkeit der Bundesrepublik in diesem Bereich“, sagte Buntenbach. Aktuelle Beispiele belegten, „wie schädlich eine Kultur des kollektiven Wegschauens sein kann: für die Umwelt, für die Beschäftigten und am Ende für die Unternehmen selbst.“

Immer noch seien viele Arbeitgeber der Meinung, das Problem mit internen Whistleblower-Hotlines in den Griff zu kriegen. „Wir müssen aber feststellen, dass solche Meldesysteme nutzlos sind, wenn Missstände von der Führungsebene ausgehen oder zumindest geduldet werden“, sagte Buntenbach. Deshalb müssten die Regierungsparteien endlich ihre Ankündigung wahr machen, die Umsetzung internationaler Vorgaben prüfen zu wollen.

(weiteres in: http://www.dgb.de/presse/++co++f27198d8-8e91-11e5-bedd-52540023ef1a)

"Internationalrechtliche Regulierung des Whistleblowing. Anpassungsbedarf im deutschen Recht"

Juristisches Kurzgutachten im Auftrag des DGB (September 2015) , erstellt von Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano, LL.M. (EUI) - Zentrum für Europäische Rechtspolitik (ZERP) - Fachbereich Rechtswissenschaft, Universität Bremen

gutachten fischer-lescano zum whistleblowerschutz