Die Parlamentarische Versammlung des Europarates meint, auch Mitarbeiter von Geheimdiensten seien zu schützen, wenn sie illegale Aktivitäten aufdecken.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates in Straßburg hat am 19.05.2015 mit übergroßer Mehrheit zwei Dokumente zu Verbesserungen des Whistleblowerschutzes in ihren 47 Mitgliedsstaaten verabschiedet. Der Schwerpunkt der Empfehlung liegt auf dem bislang vernachlässigten Schutz von Whistleblowern  in den Geheimdiensten.

In einer Entschließung und einer Empfehlung an die Mitgliedsstaaten fordert die Versammlung, dazu nationale Gesetze und eine völkerrechtliche Konvention zu erarbeiten. Ungerechtfertigte strafrechtliche Verfolgung eines Whistleblowers soll überdies als Asylgrund anerkannt werden.

Whistleblowing als Asylgrund

Der Ministerrat des Europarates hatte beim Schutz von Whistleblowern im vergangenen Jahr zwar selbst noch einmal nachgebessert. Der Bereich "nationale Sicherheit" und der Schutz von Whistleblowern wie Edward Snowden blieb aber außen vor. Dabei habe Snowden, der die Aufklärung der Massenüberwachung ins Rollen gebracht hatte, "Besseres verdient, als in Moskau fest zu stecken", argumentierte der Berichterstatter, der niederländische Konservative Pieter Omzigt. Insbesondere da nationale Sicherheit kaum von den Diensten für den Einbau von Backdoors in Anspruch genommen werden kann, die Unternehmen, Bürger und Politiker bis hin zu Bundeskanzlerin Merkel unsicher machten.

"Snowden ist ein Verräter"

Drei Änderungsanträge gegen die Entschließung brachte der britische Abgeordnete Sir Roger Gale (Konservative) ein, der sich insbesondere dagegen verwahrte "Snowden zu verherrlichen, anstatt ihn als den Verräter zu sehen, der er ist". Die von Gale befürwortete Aufforderung an Snowden, sich der US-Gerichtsbarkeit zu ergeben, lehnte eine Mehrheit der Abgeordneten ab. Angenommen wurde dagegen, nationale Asylgesetze bei Asylbegehren von Whistleblowern zu berücksichtigen.

Mit den Entschließungen der Parlamentarischen Versammlung muss sich der Ministerrat auseinandersetzen. Eine Verpflichtung die Empfehlungen anzunehmen gibt es aber nicht. Parlamentarier aus der Schweiz und Serbien berichteten von laufenden Gesetzesvorhaben zur Nachbesserung bei der Geheimdienstaufsicht.

Hier der Report  Doc. 13791 Improving the protection of whistle-blowers

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