Nachdem in der 17. Wahlperiode die Debatten um ein längst überfälliges Schutzgesetz für Whistleblower nicht zu einem Ergebnis gekommen waren und die Bundesregierung entgegen dem Koalitionsvertrag bis dahin in der 18. Wahlperiode keinen Gesetzentwurf eingebracht hatte, eröffnete die Fraktion B 90/DIE GRÜNEN mit dem

            Entwurf vom 4.11.14 - BT-Drs. 18-3039 -

erneut die Debatte, die am 7.11.2014 im Plenum in erster Lesung geführt wurde (Pl.-Prot. 64.Sitzung, S.6018-6034). Der Entwurf wurde dem Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.