Während der Krieg gegen den IS auf dem Boden des Irak durch das ausdrückliche Einverständnis der irakischen Regierung völkerrechtlich gerechtfertigt werden kann: gilt das auch für die Angriffe in Syrien? Und ist der Einsatz vereinbar mit dem Grundgesetz der BRD?

Hier einige kritische Stimmen:

Alexander Neu (Fraktion DIE LINKE) in einer Presseerklärung der Fraktion vom 12.12.2014:

a.neu -pe linke vom 12.12.14 zu irak-einsatz

Prof. Martin Kutscha in einer Presseerklärung der Humanistischen Union vom 17.12.14

kutscha zu krieg gegen is

PM des Bundesausschusses Friedensratschlag  vom 23.09.2014: "flagranter Bruch des Völkerrechts" 

friedensratschlag zu syrien-krieg v. 23.9.14

Norman Paech in ND vom 01.10.2014: ..."weitere Variante im Kampf gegen den internationalen Terror, die sich vollständig von der UN-Charta und dem Völkerrecht verabschiedet hat"

http://www.neues-deutschland.de/artikel/947684.gilt-voelkerrecht-an-kurdistans-fronten.html

German-Foreign-Policy vom 16.12.2014: http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59020

Roland Etzel in ND vom 25.09.2014: Wahington reklamiert Selbstverteidigung und sieht keine Notwendigkeit für ein UN-Mandat

http://www.ag-friedensforschung.de/regionen/Syrien1/tuerkei2.html