Zunächst der Wortlaut des Gesetzes, mit dem der Bundestag einem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nachkam: Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 18.03.2005

weiter aus den Gesetzgebungsmaterialien die Gesetzesbegründung (Auszug aus der Bundestagsdrucksache 15/2742): Begründung der Bundesregierung