aus:   Consortiumnews.com, 11.04.18  übers. von LUFTPOST

Wir sind Anwälte und Professoren für Völkerrecht. Nach dem Völkerrecht wären Militärschläge der USA und ihrer Verbündeten gegen die Arabische Republik Syrien, die nicht der Selbstverteidigung dienen oder vom UN-Sicherheitsrat autorisiert sind, illegal und als Angriffshandlungen zu werten.

Die Tötung eines Menschen ohne gesetzliche Rechtfertigung ist in jedem Rechtssystem Mord. Und ein Gewaltakt, den eine Regierung ohne gesetzliche Rechtfertigung gegen eine andere Regierung anordnet, ist eine Angriffshandlung. Der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg hat 1946 festgestellt: "Die Entfesselung eines Angriffskrieges ist daher nicht bloß ein internationales Verbrechen; es ist das schwerste internationale Verbrechen, das sich von anderen Kriegsverbrechen nur dadurch unterscheidet, dass es in sich alle Schrecken der anderen Verbrechen einschließt und anhäuft."

Die Anwendung militärischer Gewalt durch einen Staat ist nur zur Selbstverteidigung nach einem bewaffneten Angriff eines anderen Staates oder mit Billigung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen erlaubt. Beide Begründungen könnten derzeit bei einem US-Militärschlag gegen Syrien nicht geltend gemacht werden.

Wir verstehen das Bedürfnis, etwas zu unternehmen, wenn unschuldige Zivilisten geschützt werden müssen. Wir verurteilen aber jede Art von Gewaltanwendung gegen Zivilisten, wer auch immer die Täter seien. Wer auf unrechtmäßige Gewalt mit neuer unrechtmäßiger Gewalt reagiert und gegen geltendes Recht verstößt, begibt sich auf einen Weg, der in eine gesetzlose Welt führt – auf einen Weg direkt in die Hölle......

Weiterlesen:
in deutscher Übersetzung durch „Luftpost“: LP 045/18 – 14.04.18
in Englisch: https://consortiumnews.com/2018/04/11/international-lawyers-strike-against-syria-wouldbe-illegal/