Aus Anlass der heute in München beginnenden "Sicherheitskonferenz" erklärt die IALANA:  

"Bundeswehreinsatz im Nordirak: Jenseits des Grundgesetzes"

In der Erklärung heißt es u.a.:
[…] Der jetzt von der Mehrheit des Bundestages gebilligte Einsatz der Bundeswehr
ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. […][…] Ein Mandat zum Einsatz von Streitkräften im Nordirak hat der UN-Sicherheitsrat weder Deutschland noch anderen Staaten erteilt. Kurzerhand

behauptet die Bundesregierung nun, bei den sich an Kampfeinsätzen gegen den IS
beteiligenden Staaten handele es sich um ein solches „System“. Dem hat bereits
der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten zu dieser Frage
mit Recht widersprochen. […]

[…] Die zahlreichen Konflikte in der Welt von heute lassen sich durch
Militäreinsätze und den Export von immer mehr Waffen eben nicht lösen. Statt die
Kriegsökonomie und die „Spirale des Terrors“ noch weiter anzuheizen, gilt es, an
den Ursachen anzusetzen und geeignete politische Initiativen zur Gegensteuerung
einzuleiten – gerade darin bewährt sich „globale Verantwortung“ im Einklang mit
dem Grundgesetz! Die „Übernahme globaler Verantwortung“ kann sich die
Bundesregierung offenbar wieder einmal nur in Gestalt des Einsatzes von
militärischer Gewalt vorstellen. Dabei ist Krieg, wie Willy Brandt immer wieder
betont hat, nicht die „ultima ratio“, sondern die „ultima irratio“. Nicht
zuletzt auch die Münchner „Sicherheitskonferenz“ soll offenbar dem Zweck dienen,
die mit Recht skeptische Bevölkerung Deutschlands darauf einzustimmen, dass die
Beteiligung der Bundeswehr an kriegerischen Auseinandersetzungen auf
Krisenschauplätzen rund um die Welt immer mehr zur „Normalität“ wird. Diesem
verfassungwidrigen Treiben setzen wir unseren entschiedenen Protest entgegen! […]

In der Anlage finden Sie die vollständige Erklärung der IALANA.

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