alt

Völkerstrafrecht

Eine internationale Einigung auf einen neuen völkerrechtlichen  Straftatbestand der Aggression soll in nationales Recht umgesetzt werden. 

Dazu dient ein Gesetzentwurf (18/8621 (pdf), den die Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet hat. Wie sie darin schreibt, sei es den Vertragsstaaten des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs auf der Überprüfungskonferenz in Kampala gelungen, sich auf eine Definition des Tatbestands der Aggression zu einigen. Dies stelle "einen historischen Durchbruch auf dem Weg zur Ausübung der Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs über das Verbrechen der Aggression gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (BGBl. 2000 II S. 1393, 1394) dar".

8. Juni 2016, 18:30-21:00 Uhr, Brot für die Welt (Berlin): Präsentation ECCHR-Bericht und Diskussion

13 Jahre Freiheitsstrafe für Ignace Murwanashyaka und acht Jahre für Straton Musoni: Damit endete im September 2015 der Prozess gegen die zwei ruandischen Anführer der Hutu-Miliz Forces démocratiques de libération du Rwanda (FDLR) am Oberlandesgericht in Stuttgart. Sie waren wegen Massaker an der Zivilbevölkerung im Osten der Demokratischen Republik Kongo angeklagt. Es war das erste Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch, das 2002 eingeführt wurde und das deutschen Gerichten ermöglicht, Völkerrechtsverbrechen zu untersuchen.
 
Das ECCHR hat den FDRL-Prozess seit seinem Beginn im Mai 2011 beobachtet. Nun stellt ECCHR-Mitarbeiter Dr. Patrick Kroker den Abschlussbericht „Weltrecht in Deutschland? Der Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Erstes Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch“ vor.

Vortrags- und Diskussionsveranstaltung am 25. November 2015 von 19.00 bis 21.00 Uhr DAV-Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin

(S-/U-Bahnhof Alexanderplatz, U-Bahnhof Klosterstraße)  - Veranstalter: Amnesty International | Deutscher Anwaltverein (DAV) |European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)

Am 28. September 2015 verurteilte das OLG Stuttgart zwei Führungsmitglieder der Forces Démocratiques de Libération du Rwanda (FDLR) zu mehrjährigen

Haftstrafen wegen ihrer Beteiligung an Kriegsverbrechen in der Demokratischen Republik Kongo. Nach mehr als vier Jahren Hauptverhandlung

erging damit das erste Urteil eines deutschen Gerichts zu Anklagepunkten aus dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB).

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) vom 26.06.2002  (BGBl. I S. 2254)

vstgb vom 26.6.02

Interview in telepolis vom 28.2.2015  mit der Kulturwissenschaftlerin Katrin Dauenhauer

Ein Hintergrundgespräch über den Terrorismus der westlichen Welt

http://www.heise.de/tp/druck/mb/artikel/44/44174/1.html

Wolfgang Nešković (Hg.), Der CIA-Folterreport.

Der offizielle Bericht des US-Senats zum Internierungs- und Verhörprogramm der CIA. Westend Verlag, Frankfurt am Main 2015, 640 Seiten, 18 Euro

Einen Auszug aus dem Buch veröffentlichte die "junge Welt" am 19.1.15

http://www.jungewelt.de/2015/01-19/003.php

Der Beitrag von N.Paech aus dem Dezember 2014 geht auch ein auf die völkerrechtliche Situation von Gitmo Bay auf Kuba.

n.paech, guantanamo

Die am 13.12.2014 veröffentlichte Kurzfassung des  Feinstein-Berichts liest sich  - trotz der Schwärzungen von ca. einem Siebtel -  wie eine Anklage nach dem Völkerstrafrecht.

Nicht nur die Ausführenden müssen zur Rechenschaft gezogen werden, sondern auch die Juristen und Ärzte, die der CIA grünes Licht für den Verstoß gegen das keine Ausnahmen kennende Folterverbot  gaben. Vor allem aber Präsident Bush jun. und seine Entourage, die das angeordnet haben.

Hier der link zur "Kurzfassung"  (ca. 450 S.)

http://www.intelligence.senate.gov/study2014/sscistudy1.pdf

Der Bericht wirft auch Fragen zur Mitwirkung der deutschen Regierung an den Verbrechen in Anti-Terror-Krieg auf;  vgl.

German-Foreign-Policy vom 11.12.2014  "Mitwisser und Profiteure"

http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59017

Unter diesem Stichwort geht es um Sanktionen  für schwere Verstöße gegen die elementaren Grundlagen des gegenwärtigen Völkerrechts.

Nach 1945  wurden in den Verfahren gegen die Hauptkriegsverbrecher (Internationale Militärtribunale von Nürnberg und Tokio)  aus der allg. Rechtsüberzeugung und dem Völkergewohnheitsrecht Straftatbestände hergeleitet wie Verbrechen gegen den Frieden (Planung, Vorbereitung und Führung eines Angriffskriegs),  Verletzung der Kriegsgesetze und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.  Gestützt auf Kap. VII der UN-Charta wurden in Fortentwicklung der Prinzipien von Nürnberg die Internationalen Tribunale für Kriegsverbrechen im ehemal. Jugoslawien und in Ruanda 1993/1994 eingerichtet. 

Schließlich konnte 1998 mit der Konferenz von Rom der Internationale Strafgerichtshof eingesetzt werden. Im Statut von Rom werden die bisherigen Tatbestände  des Völkerstrafrechts weiterentwickelt.  Nachdem 60 Staaten das Statut ratifiziert hatten, trat es am 1.7.2002 in Kraft und der International Court of Justice (ICC)  konnte seine Tätigkeit beginnen.

In der Gegenwart geht es um die Präzisierung von Tatbeständen gegen Annexion und Intervention, Kolonialismus,  Apartheid, aber auch Umweltschäden.

Mit dem Völkerstrafgesetzbuch vom 26.6.2002 hat die BRD entsprechend dem Statut von Rom das Völkerstrafrecht  in die deutsche Rechtsordnung inkorporiert. und weiterentwickelt.  Vgl. zusätzlich §§ 80 und 80a StGB.

Die Weiterentwicklungskonferenz von 2009 hat das Verbrechen der '"Aggression"  nach Art. 5 I d ICC-Statut neu definiert . Der Text ist als selbständiger Beitrag unter ICC - Statut von Rom aufgenommen.

Im Juni 2013 ratifizierte  die BRD als einer der ersten Staaten  die Änderungen. Vgl. dazu die Dokumentation des Auswärtigen Amtes (pdf).

 

 

Erstmals sind die politisch Verantwortlichen für die Kriege in Afghanistan und Irak sowie für das Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba als Kriegsverbrecher verurteilt worden.

Beitrag von Karin Leukefeld aus ND vom 15.05.2012

Nach einer fünftägigen Verhandlung vor dem Kriegsverbrechertribunal in Kuala Lumpur (Malaysia) - einer Nichtregierungsorganisation - wurde der frühere US-Präsident George W. Bush der Folter, grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung sowie Kriegsverbrechen in Afghanistan, Irak und im Gefangenenlager Guantanamo Bay (Kuba) für schuldig befunden. Mit ihm verurteilt wurden sein damaliger Stellvertreter Richard Cheney, der damalige Verteidigungsminister Donald Rumsfeld sowie dessen Stellvertreter Alberto Gonzales.

Newsletter

Durch das Abonnement des Newsletters akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen.
Zum Seitenanfang