Generalbundesanwalt vernimmt die Anzeigeerstatter*innen als erste Maßnahme

Basierend auf dem Weltrechtsprinzip hat das ECCHR gemeinsam mit 22 Folterüberlebenden aus Syrien und den Juristen Anwar al-Bunni und Mazen Darwish im Laufe des Jahres 2017 in Deutschland vier Strafanzeigen wegen

Folter, außergerichtlicher Hinrichtungen und gewaltsamen „Verschwindenlassens“ gegen 27 hohe Entscheidungsträger der Assad-Regierung eingereicht. Der Generalbundesanwalt reagierte schnell und vernahm die ersten Anzeigenerstatter_innen bereits wenige Wochen nach der Einreichung der ersten Strafanzeige. Das ECCHR und seine syrischen Partnerorganisationen sind davon überzeugt, dass Deutschland eine besondere Rolle im Kampf gegen Straflosigkeit in Syrien spielen kann und fordert die deutsche Justiz auf, tätig zu werden und internationale Haftbefehle auszustellen.

 

Mehr Informationen zu den Syrien-Strafanzeigen

https://www.ecchr.eu/de/unsere-themen/voelkerstraftaten-und-rechtliche-verantwortung/syrien.html