Die Gruppe um "Caesar", Ex-Mitarbeiter der syrischen Militärpolizei, ist erstmals juristisch aktiv geworden

Gemeinsam mit dem ECCHR reichte die "Caesar Files-Support Group" am 21. September 2017 beim Generalbundesanwalt eine Strafanzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gegen hochrangige Funktionäre der syrischen Geheimdienste und Militärpolizei ein. Ein Vertreter der Gruppe übergab dabei auch einen Datensatz mit Bilddateien und Metadaten. Sie sind ein einzigartiges Zeugnis der Folter- und Tötungsmaschinerie unter der Regierung Assad.

https://www.ecchr.eu/de/voelkerstraftaten-und-rechtliche-verantwortung/syrien/die-caesar-fotos.html

<Anmerkung:  Das deutsche Völkerstrafgesetzbuch regelt - im Unterschied zu anderen Staaten - seine Zuständigkeit nach dem "Weltrechtsprinzip". Die deutsche Strafgerichtsbarkeit ist daher auch grundsätzlich zuständig für Verstöße, die Angehörige anderer Staaten in anderen Staaten der Welt begehen.>