Die VN-Charta befasst sich in zwei Kapiteln mit der Regulierung von Konflikten. Im VI. Kapitel geht es um die friedliche Streitbeilegung durch "Verhandlung, Untersuchung, Vermittlung, Vergleich, Schiedsspruch, gerichtliche Entscheidung, Inanspruchnahme regionaler Einrichtungen oder Abmachungen oder durch andere friedliche Mittel eigener Wahl" (Artikel 33 VN-Charta).

Der Sicherheitsrat kann Druck ausüben, um die Parteien vom Sinn einer derartigen Schlichtung zu überzeugen. Wenn das nicht gelingt, oder wenn es ohne große Vorwarnug zu einer unmittelbaren kämpferischen Auseinandersetzung kommt, stehen dem Sicherheitsrat die Instrumente des VII. Kapitels zur Verfügung: Sie können die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen einschließen (Artikel 41 VN-Charta). Erst wenn das misslingt, kann der Sicherheitsrat zu weitergehenden Mitteln greifen: Er kann mit Luft-, See- oder Landstreitkräften die zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen durchführen.

Sie können Demonstrationen, Blockaden und sonstige Einsätze der Luft-, See- oder Landstreitkräfte von Mitgliedern der Vereinten Nationen einschließen (Artikel 42 VN-Charta).

Dieser Ablauf, nämlich der Griff zu militärischen Mitteln als ultima ratio, ist leider in der Vergangenheit nicht immer eingehalten worden. Außerdem war es immer wieder schwierig, Soldaten für derartige Einsätze zu finden, die die Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen sollen (Artikel 43 VN-Charta). In der Praxis waren das die Blauhelm-Soldaten, deren Einsätze teils erfolgreich, häufig aber auch erfolglos waren. Bedrückende Beispiele der letzteren Art waren die Einsätze in Ruanda, Somalia und Bosnien. Ein großes Problem sind die horrenden Kosten diese Einsätze, für die im Haushalt der Vereinten Nationen regelmäßig keine Mittel vorgesehen sind, die also erst beschafft werden müssen.