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Vereinte Nationen

UN-Charta

Charta der Vereinten Nationen - San Franzisco 26.06.1945

Präambel 

charter.jpgWIR, DIE VÖLKER DER VEREINTEN NATIONEN - FEST ENTSCHLOSSEN,

  • künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat,
  • unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein, erneut zu bekräftigen,
  • Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und die Achtung vor den Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts gewahrt werden können,
  • den sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard in größerer Freiheit zu fördern,

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UN-Charta (dt.)

 

Militäreinsätze nach der VN-Charta

Die VN-Charta befasst sich in zwei Kapiteln mit der Regulierung von Konflikten. Im VI. Kapitel geht es um die freidliche Streitbeilegung durch "Verhandlung, Untersuchung, Vermittlung, Vergleich, Schiedsspruch, gerichtliche Entscheidung, Inanspruchnahme regionaler Einrichtungen oder Abmachungen oder durch andere friedliche Mittel eigener Wahl" (Artikel 33 VN-Charta).

Der Sicherheitsrat kann Druck ausüben, um die Parteien vom Sinn einer derartigen Schlichtung zu überzeugen. Wenn das nicht gelingt, oder wenn es ohne große Vorwarnug zu einer unmittelbaren kämpferischen Auseinandersetzung kommt, stehen dem Sicherheitsrat die Instrumente des VII. Kapitels zur Verfügung: Sie können die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen einschließen (Artikel 41 VN-Charta). Erst wenn das misslingt, kann der Sicherheitsrat zu weitergehenden Mitteln greifen: Er kann mit Luft-, See- oder Landstreitkräften die zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen durchführen.

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Mögliches Instrument zur Friedenssicherung? Völkerrechtliche Aspekte

Ein Beitrag von Bernd Hahnfeld

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