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Drohnen und gezielte Tötungen

Ex-Nato-Kommandeur Ramms bestätigt als "selbstverständlich", dass die Bundeswehr bei der Erstellung der Todeslisten mitgewirkt hat

mehr dazu im Beitrag von Florian Rötzer in  "telepolis" vom 30.12.2014

http://www.heise.de/tp/artikel/43/43737/1.html

IMI-Aktuell 2014/623  vom 9.12.2014:  Der Einsatz bewaffneter Drohnen  ist weniger zielsicher, als von der Obama Administration behauptet wird.

Die Menschenrechtsorganisation Reprieve kommt in ihrem kürzlich veröffentlichten Bericht „You Never Die Twice: Multiple Kills in the U.S. Drone Program“, zu dem Schluss, dass die von offizieller Seite als „außergewöhnlich präzise, außergewöhnlich chirurgisch und außergewöhnlich zielsicher“ beschriebene

Unter dem 11.04.2013 verkündete der Peshawar High Court sein Urteil über die völkerrechtswidrigen Raketenangriffe der USA mit Drohnen in Pakistan

Hier neben der englischen Fassung auch in der durch "Luftpost 169/14 - 29.10.14" veröffentlichten deutschen Übersetzung

http://www.peshawarhighcourt.gov.pk/images/wp%201551-p%2020212.pdf

lp 169/14 - 29.10.14

US-Journalisten erzwangen die Freigabe dieses Dokuments aus dem Jahr 2011 zur Rechtfertigung der Tötung der US-Bürger Anwar al-Awlaki und Samir Khan am 30.09.2011

hier:  nach "Luftpost" LP098/14 vom 4.7.2014

lp098-14 zu drohnentötung

Policy Paper Nr.23 des Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Wann hat der Staat das Recht zu töten? Gezielte Tötungen und der Schutz der Menschenrechte"

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detailansicht.html?tx_commerce_pi1[showUid]=483&cHash=20af3aada6ba1358e11331164aeaba88

Knut Mellenthin     aus: junge Welt  31.01.2014


Mehr als 3000 Menschen wurden durch Raketen unbemannter Flugkörper getötet, seit Barack Obama vor fünf Jahren ins Weiße Haus einzog. Weltweit ließ der Friedensnobelpreisträger rund 390 Drohnenangriffe fliegen – fast achtmal so viel wie sein Vorgänger George W. Bush im gleichen Zeitraum. Obama brauchte volle drei Jahre, bis er im Januar 2012 erstmals die Tatsache dieser Attacken öffentlich eingestand: in mageren zwei Sätzen, ohne auf konkrete Einzelheiten einzugehen. Seither ist zwar die Zahl der Angriffe stark gesunken. Aber nach wie vor verweigert die US-Regierung alle sachlichen Auskünfte zum Thema. Angeblich aus Sicherheitsgründen. Obwohl mehrere private Institutionen laufend detaillierte Statistiken, Opferzahlen und Analysen publizieren. Eine von diesen Arbeitsgruppen ist das britische »Bureau of Investigative Journalism«. Am Mittwoch veröffentlichte es den bisher ausführlichsten offiziellen Bericht über Zahl und Folgen der Drohnenattacken.

Ein Beitrag von August 2013,  veröffentlicht in: P. Strutynski (ed),  Töten per Fernbedienung, 2013

N.Paech, Drohnen und Völkerrecht

Am 30.08.2013 erstatteten mehrere Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE  Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft wegen der Nutzung der US-Logistik auf deutschem Boden für völkerrechtswidrige Drohneneinsätze im Rahmen von OEF.

Hier die Strafanzeige im Wortlaut     (pdf)

 

Peter Becker nimmt in seinem Beitrag (veröffentlicht in DÖV - Die öffentliche Verwaltung- 2013, S. 493 ff.) die Gegenposition ein zur Auffassung des Generalbundesanwalts in der Sache Bünyamin E.

Aufsatz P. Becker

 

Mit Verfügung vom 20.06.2013 - 3 BJs 7/12-4  hat der Generalbundesanwalt das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Verdachts einer Straftat nach dem Völkerstrafgesetzbuch und anderer Delikte eingestellt.

In dem Verfahren stand der Drohneneinsatz im Rahmen von OEF in Pakistan bei Mir Ali vom 04.10.2010 auf dem Prüfstand, bei dem u.a. der deutsche Staatsangehörige B.E. getötet wurde.

Hier die ausführliche Begründung des GBA    (pdf).

Zu den Fehlern in der Begründung vgl. die Stellungnahme des ECCHR  vom 23.10.2013:

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