Unter Bezug auf die früheren Stellungnahmen der IALANA zu der Frage von Vorbehalten nach Art. 36 Abs.3 IGH-Statut bei der Anerkennung der obligatorischen Gerichtsbarkeit spricht IALANA von einer

"wichtigen, aber bedauerlicherweise teilamputierten Botschaft der Bundesregierung zur Stärkung des Rechts in den internationalen Beziehungen"

PM ialana v. 23.05.08