Corte costituzionale della Repubblica italiana ( Florenz)  - Sentenza n.238-2014 vom 22.10.2014

Mit diesem Urteil schränkt das Gericht  - durchaus im Gegensatz zum IGH - den Grundsatz der Staatenimmunität für Fälle schwerwiegender Verletzungen von Menschenrechten ein und öffnet damit erneut den Klageweg u.a. für Klagen gegen die BRD als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs wegen Verbrechen aus der NS-Zeit.

Hier eine Besprechung der Urteils mit weiten Passagen des Urteils in deutscher Übersetzung vom Prozessbevollmächtigten der Kläger, RA. Joachim Lau,

"Menschenrechte versus Völkergewohnheitsrecht"

  j.lau menschenrechte vs. völkergewohnheitsrecht