Kein Schadenersatz für die Opfer des NATO-Angriffs auf die Brücke bei Varvarin! Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Verfassungsbeschwerden ab. Kläger prüfen die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Beschluss vom 13.08.2013 - 2 BvR 2660/06