Bei der Abwehr von Entschädigungsforderungen wegen des deutschen Genozids an den Herero und den Nama sieht sich Berlin zu einem Strategiewechsel gezwungen

Blieb die Bundesregierung bisher einem Entschädigungsverfahren, das im Januar 2017 in New York gegen sie eröffnet wurde, fern und verweigerte die Annahme der Gerichtsunterlagen, um den Abbruch des Prozesses zu provozieren, so geht sie nun dazu über, einen Vertreter zu den Gerichtsterminen zu entsenden.

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Dazu der frühere Bericht: „Annahme verweigert“ gfp vom 17.01.18

https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7503/