Die BRD gehört zu den Staaten, die zu dem Konzept der R2P grundsätzlich positiv stehen. 2004 beschloss die Regierung den Aktionsplan "Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung" und erhob die Stärkung umfassender Gewaltprävention zum Programm. Der aktuelle Stand ergibt sich aus dem 3. Bericht zur Umsetzung des Aktionsplans vom 25.06.2010.

BT-Drs 17/2300 (pdf)

Im Weißbuch des Verteidigungsministeriums von 2006 wird sie erwähnt als völkerrechtliches Prinzip, welches sich die Mehrheit der Staaten noch nicht zu eigen gemacht hat, das aber dennoch das Denken westlicher Länder präge, weswegen es langfristig als Grundlage für die Mandatierung von Friedensmissionen durch den Sicherheitsrat gesehen werden müsse.

Deutschland unterstützt auch die Bemühungen des UN-Sonderberaters Ed Luck für die Schutzverantwortung.  Beim Außenministerium ist die Position eines Beauftragten für zivile Krisenprävention im Sinne der R2P  eingerichtet.

International  ist dann jedoch die Stimmenthaltung der Bundesregierung beim Libyen-Mandat eher als Widerspruch zur rhetorisch lauten Unterstützung der R2P begriffen worden.

Im Jahr 2012 ist durch Beschlussanträge der Fraktionen von SPD und B90/DIE GRÜNEN eine Bundestagsdebatte initiiert worden, welche die Anträge im Juni 2012 zunächst an die Ausschüsse überwiesen hat. 

BT-Drs 17-8808-SPD  (pdf)

BT-Drs 17-9584-GRÜNE (pdf)

BT-Prot. 28.06.12 (pdf)

Kritisch und ergänzend zur Position der GRÜNEN von Riel in ND vom 09.06.12

von Riel ND 09.06.12.pdf

Die LINKE lehnt das Konzept der R2P insgesamt als unvereinbar mit den Grundsätzen der UN-Charta ab. ( Weiteres zur Position der Bundesregierung und der Parteien unter  <www.schutzverantwortung.de>).