Dem Soldaten Florian Pfaff, der aus Gewissensgründen sich weigerte, Dienste zu leisten, die in Bezug standen zu dem Irakkrieg von 2003,  gab das Bundesverwaltungsgericht recht.

Die Entscheidung des Gerichts wurde viel beachtet - u.a. druckte die auflagenstärkste deutsche juristische Zeitung, die NJW (Neue Juristische Wochenschrift), das umfängliche Urteil vollständig ab.

BVerwG - 2 WD 12.04 vom 21.06.2005