Neuer Versuch von CDU-Parlamentariern, die Schranken der UN-Charta und des Grundgesetzes für Kriegseinsätze ganz auszuhebeln, indem die Bundeswehr  Deutschland ohne zeitliche und geographische Schranke überall "verteidigen" soll dürfen.

Aktuell beruft sich die Regierung bei geplanten Bundeswehr-Einsätzen im Ausland i.d.R. auf Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Hiernach können  Auslandseinsätze der Bundeswehr nur  im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit erfolgen. Das habe den „Nachteil“, dass hierüber ein Bundeswehr-Einsatz von einem Mandat der Vereinten Nationen – und damit von der Zustimmung Russlands und Chinas – abhängig werde, wird nun innerhalb der Union argumentiert. Deshalb müssten Bundeswehr-Einsätze von einem Mandat des UN-Sicherheitsrates entkoppelt werden und das könne mit Bezug auf den Verteidigungsfall erreicht werden.

Zur Diskussion:

a)  FAZ net vom 9.2.2016:

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundeswehr-auslandseinsaetze-nicht-moskau-entscheiden-lassen-14058960.html

b)  J. Wagner in  IMI - aktuell vom 10.2.2016

„Deutschlands Sicherheit wird am Hindukusch verteidigt“, so lautete 2002 der denkwürdige Satz, mit dem der damalige Verteidigungsminister Peter Struck versuchte, den Bundeswehr-Einsatz in Afghanistan als Landesverteidigung im Sinne des Grundgesetzes zurechtzubiegen.(....). Die Aussage Hoppenstedts interpretiert die FAZ folgendermaßen: „Dieses würde bedeuten, dass de facto in Moskau oder Peking über den Einsatz der Bundeswehr entschieden werde.“ Das ist zumindest irritierend, stellte doch schon der NATO-Angriffskrieg gegen Jugoslawien einen Präzedenzfall dar, in dem ohne UN-Mandat ein NATO-Einsatz mit Bundeswehr-Beteiligung erfolgte. Damals wurde noch frank und frei eingestanden, es habe sich bei dem Einsatz nicht um Landesverteidigung und damit um einen klaren Völkerrechtsbruch gehandelt – der Krieg sei „illegal, aber legitim“ gewesen, so lautete die Formel, auf die sich der Westen anschließend auf Grundlage eines Untersuchungsberichtes verständigte.

Die aktuelle Initiative scheint nun in jedem Fall das Ziel zu haben, Bundeswehr-Einsätze ganz routinemäßig als Verteidigungsfall umzudeklarieren, um sie so vor jeder Anschuldigung, es handele sich dabei um eine Völkerrechtsverletzung zu immunisieren.

c)