

Hier das Inhaltsverzeichnis der 60-seitigen Broschüre von November 2011 und der link zur Vollversion
Aus einem Interview von Andreas Flocken in der NDR-Sendung Streitkräfte und Strategien vom 10.09.2011 mit der Nahost-Expertin Margret Johannsen vom Hamburger Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik
Flocken: Ich habe Margret Johannsen zunächst gefragt, ob sie glaubt , dass der Aufnahmeantrag Palästinas in der UN-Vollversammlung erfolgreich sein wird.
Johannsen: Der Antrag in der Vollversammlung kann eine Mehrheit bekommen, aber auf diesem Wege würde der Staat Palästina nicht zustande kommen, wenn es im UN-Sicherheitsrat, der die Sache an sich ziehen kann, zu einem Veto der USA kommt.
Flocken: Und das ist absehbar?
Johannsen: Ein Veto der USA ist absehbar, das haben die USA erklärt, und ich sehe gar keinen Anlass, daran zu zweifeln.
Flocken: Warum will Palästinenserpräsident Abbas dann aber einen Antrag in der UN-Generalversammlung stellen?
Im internet wurde inzwischen der streng vertrauliche unstrittene Bericht der sog. Geoffrey Palmer-Kommission publik gemacht, der sich auf den S. 76 ff. in einem Appendix I eingehend mit den rechtlichen Grundlagen der Seeblockade des Gazastreifens durch Israel auseinandersetzt. Wir dokumentieren den Bericht in der Originalfassung.
Quelle: DIE ZEIT vom 08.09.2011 Nr. 37
Wer sich mit den Prinzipien des internationalen Rechts befasst, steht ratlos vor dem Unisono des öffentlichen Beifalls für die Intervention der Nato in Libyen. Vergangene Woche mischte sich unter die Berichte über die Konferenz in Paris wie beiläufig die Meldung, der Bürgerkrieg habe seit dem Eingreifen des Westens 50.000 Menschenleben gefordert. Auf die Siegeslaune in Paris warf das keinen Schatten. 50.000 Opfer eines Krieges, der allein aus dem Ziel, solche Opfer zu verhindern, seine Legitimation zu beziehen vorgab! Und kein Hauch eines Zweifels daran, dass die Intervention ein glänzender Erfolg und ihre Legitimität schon deshalb fraglos sei. In Wahrheit ist die finstere Bilanz bloß die abschließende Beglaubigung einer Rechtlosigkeit, die den Bombenkrieg von Anfang an begleitet hat.
Außenminister Westerwelle hat derzeit nichts zu lachen. Er tat sich schwer mit einer Würdigung der Hilfe der NATO für die siegreichen libyschen Rebellen. Grund: Vor allem er dürfte es gewesen sein, der die deutsche Enthaltung bei der UN-Resolution 1973 herbeigeführt hat. In der Tat steht Deutschland in den Augen der Rebellen sicherlich schlechter da als Frankreichs Präsident Sarkozy. Aber für die deutsche Zurückhaltung sprachen gute Gründe. Denn die Rolle Deutschlands als „verlässlicher Bündnispartner“ hat durchaus zwei Seiten, wenn man das Völkerrecht und die Verfassung zu Rate zieht.
Am Morgen des 2. Mai 2011 wurde die Welt von der Nachricht überrascht, dass Osama bin Laden von einem Kommando der US-Navy Seals in der Nacht zuvor in seinem Haus in der Stadt Abbottabad im Nordosten Pakistans getötet wurde. Die meisten Umstände und die Ausführung der Tat, vor allem der an die Navy Seals zugewiesene Auftrag, sind unklar, da sich die US-Offiziellen gegenwärtig mit detaillierten Angaben sehr bedeckt halten.[1] Für eine rechtliche Bewertung dieser Aktion wäre aber eine voll umfängliche Information unabdingbar. Nach der offiziellen Erklärung von John Brennan, dem Anti-Terror-Beauftragten von US-Präsident Barack Obama, handelte es sich nicht um eine reine "kill mission", sondern um eine "kill-or-capture mission" (töten oder gefangen nehmen). Diese Darstellung wird wohl deshalb verbreitet, weil sich die US-Regierung sehr wohl bewusst sein dürfte, dass eine rechtliche Grundlage für gezielte Tötungen gelinde gesagt schwierig ist.[2]