Pressemitteilung ICBUW Deutschland zur Abstimmung am 13.10.2016

In einer schriftlichen Anfrage hat die Bundestagsabgeordnete der Grünen, Agnieszka Brugger, die Bundesregierung gefragt, unter welchen Voraussetzungen man bei der anstehenden Abstimmung über die UN-Resolution zum Thema Uranmunition – im Einklang mit der Empfehlung des Europäischen Parlaments – mit „Ja“ stimmen würde. Weiter wurde nach konkreten Maßnahmen im Nachgang des Bundestagsbeschlusses zu unserem Petitionsverfahren gefragt.

Die Anfang September von Staatsminister Michael Roth (Auswärtiges Amt, MdB, SPD) übermittelte Antwort auf die Anfrage zeugt von einer weiterhin vorhandenen Widersprüchlichkeit und Unaufrichtigkeit der Bundesregierung im Umgang mit dem Uranwaffenproblem.

So wird behauptet, dass die 2014 von den blockfreien Staaten in die UN-Generalversammlung eingebrachte Resolution nicht angemessen den aktuellen Forschungsstand widergespiegelt hätte. Es sei die „Kernaussage“ des Berichts des UN-Umweltprogramms (UNEP) aus dem Jahr 2010 nicht berücksichtigt worden, wonach Reste von abgereichertem Uran (DU) in der Umwelt kein radiobiologisches Risiko für die Bevölkerung vor Ort darstellen. Tatsächlich geht die UNEP-Feststellung jedoch weiter („However…“) und konstatiert grundlegende wissenschaftliche Unsicherheiten in Bezug auf langfristige DU-Umwelteinflüsse; verlangt wird deshalb ein Vorsorgeansatz („precautionary approach“) im Hinblick auf DU-Einsatz. In Vorverhandlungen war vorgeschlagen worden, den kompletten Absatz des UNEP-Papiers (bzw. eine Zusammenfassung) zu zitieren – was die geforderte Ausgewogenheit unterstrichen hätte – dies wurde aber von der Bundesregierung abgelehnt.

Es ist ein grundlegender Widerspruch, wenn die Bundesregierung weitere Untersuchungen unterstützt und andererseits von der (völligen) Ungefährlichkeit von DU ausgeht bzw. einer Resolution, die genau auf weitere Abklärung (gestützt auf den Vorsorgeansatz) gerichtet ist, die Zustimmung verweigert. Im Übrigen geht man genau von diesem Ansatz aus, wenn hinsichtlich des Militärs/der Bundeswehr Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen bei DU ergriffen werden – im Hinblick auf die Zivilbevölkerung aber Verharmlosung gilt.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Bundesregierung (konkret das im Bundestagsbeschluss genannte Ressort der Gesundheit, der Forschung bzw. der Verteidigung) einer Notwendigkeit der weiteren Erforschung von DU-Gesundheitsgefahren folgt und damit, wie im Schreiben des Staatsministers behauptet, die „sachliche Auseinandersetzung um mögliche Auswirkungen des Einsatzes von Munition mit abgereichertem Uran sehr ernst“ genommen wird.

Bereits jetzt sind hier große Zweifel angebracht…