„In der förmlichen Erklärung der Türkei vom 9. Oktober 2019 an den VN-Sicherheitsrat beruft sich die Türkei auf das Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 VN-Charta […]. Im Ergebnis lässt sich selbst bei großzügiger Auslegung des Selbstverteidigungsrechts eine akute Selbstverteidigungslage im Sinne des Art. 51 VN-Charta zugunsten der Türkei nicht erkennen. […] Mangels erkennbarer Rechtfertigung stellt die türkische Offensive im Ergebnis offensichtlich einen Verstoß gegen das Gewaltverbot aus Art. 2 Ziff. 4 VN-Charta dar.“
weiterlesen: https://www.bundestag.de/resource/blob/663322/fd65511209aad5c6a6eae95eb779fcba/WD-2-116-19-pdf-data.pdf
Es ist bereits das zweite Mal, dass sie diese Weisung erhielt, und es muss ihr eine heftige Debatte im Gericht vorangegangen sein. Die Entscheidung der Kammer erging mit fünf zu zwei Stimmen, und der Vorsitzende Richter Solomy Balungi Bossa stellte der Anklägerin eine Frist, bis zum 2. Dezember 2019 ihre Entscheidung zu überprüfen.
UN Secretary-General António Guterres zum 26.9.2019 (The General Assembly commemorates 26 September as the International Day for the Total Elimination of Nuclear Weapons)
Achieving global nuclear disarmament is one of the oldest goals of the United Nations. It was the subject of the General Assembly’s first resolution in 1946, which established the Atomic Energy Commission, which was dissolved in 1952, with a mandate to make specific proposals for the control of nuclear energy and the elimination of atomic weapons and all other major weapons adaptable to mass destruction. The United Nations has been at the forefront of many major diplomatic efforts to advance nuclear disarmament since. In 1959, the General Assembly endorsed the objective of general and complete disarmament. In 1978, the first Special Session of the General Assembly Devoted to Disarmament further recognized that nuclear disarmament should be the priority objective in the field of disarmament. Every United Nations Secretary-General has actively promoted this goal.
Yet, today nearly 14,000 nuclear weapons remain.
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Berlin, 3. September 2019
„Übernehmen Sie endlich die politische Verantwortung und sorgen Sie persönlich dafür, dass die Opfer und Hinterbliebenen des von der Bundeswehr in der Nacht vom 3. zum 4. September 2009 angeordneten Massakers an der Zivilbevölkerung in Kunduz eine angemessene Entschädigung bekommen“, fordern Otto Jäckel und Karim Popal von IALANA Deutschland von Bundeskanzlerin Merkel und der Bundesregierung am 10. Jahrestag des von dem damaligen Oberst Klein befohlenen Bombenangriffs auf zwei Benzin-Tanklastwagen am Kunduz-Fluss.
„Ich weiß kaum noch, wie ich den Opfern und Hinterbliebenen bei meinen Reisen nach Afghanistan vor Ort verständlich machen soll, warum sie nach 10 Jahren Prozessführung vor deutschen Gerichten immer noch kein Geld bekommen“, erklärt der Bremer Rechtsanwalt Karim Popal, der die Opfer anwaltlich betreut. Nach der Ausschöpfung des Rechtswegs vor den Zivilgerichten ist das Schadensersatzverfahren seit über drei Jahren bei dem Bundesverfassungsgericht anhängig.
Die Fraktion DIE LINKE hat für den 3.9.2019 in Berlin zu einem Pressegespräch im Jakob-Kaiser-Haus eingeladen. Dort wird u.a. RA. Karim Popal über die aktuelle Situation der Opfer berichten.
Zum Stand der Schadenersatzprozesse zitieren wir zunächst die Presseerklärung der IALANA Deutschland zum Urteil des BGH vom 6.10.16 im Fall Kunduz:
"Bei dem von Oberst Klein am 4.9.2009 befohlenen Bombardement auf 2 Tanklastzüge in der Nähe von Kunduz waren weit über 100 Unbeteiligte, darunter zahlreiche Kinder, ums Leben gekommen. Die Bundesregierung hatte zwar anfangs zugesagt, die Opfer rasch angemessen zu entschädigen, rückte davon aber bald wieder ab. So blieb den Opfern nur der Klageweg zu den deutschen Zivilgerichten.
Rubikons Weltredaktion 19.6.19 in rubikon
Chelsea Manning weigert sich, vor einer Grand Jury auszusagen und befindet sich deswegen erneut in Haft. Die Grand Jury ist ein nicht öffentlich tagendes Gremium mit der Aufgabe zu entscheiden, ob ein „hinreichender Verdacht“ für eine Anklage wegen einer Straftat besteht. Problematisch ist, dass eine solche Jury nicht an Vorschriften gebunden ist, was beispielsweise die Einbringung von Beweisen betrifft. Auch sind weder ein Richter noch der Verteidiger des Angeklagten bei den Verhandlungen anwesend und vernommene Zeugen haben kein Recht auf Einsicht in die Aufzeichnungen zu ihren Aussagen. Kritiker dieses in Deutschland unbekannten legalen Instrumentariums behaupten, es habe rein gar nichts mit Gerechtigkeit zu tun und diene nur dazu, unliebsame Bürger hinter Schloss und Riegel zu bringen — beziehungsweise eine spätere öffentliche Jury davon zu überzeugen, dass sie es hier mit einem besonders schweren Fall von Kriminalität zu tun hat.
Manning äußert sich nun öffentlich in einem Brief über die Beweggründe für ihre Weigerung, vor der Grand Jury auszusagen, über die Haftbedingungen, die ihr körperlich sowie psychisch sehr zusetzen und über die Folgen ihrer Isolationshaft, an denen sie noch heute leidet.
weiterlesen: https://www.rubikon.news/artikel/die-beugehaft
Von Otfried Nassauer (Otfried Nassauer ist freier Journalist und leitet das Berliner Informationszentrum für Transatlantische Sicherheit – BITS)
An diesem Tag hielt der Chef des militärischen Geheimdienstes der USA (DIA), Generalleutnant Robert P. Ashley, eine Rede bei einem konservativen rüstungskontrollkritischen Think Tank in den USA, dem Hudson Institute. Die Transkription seiner Rede enthält bemerkenswerte Sätze: "Russia’s development of these new warhead designs and overall stockpile management has been enhanced by its approach to nuclear testing. United States believes that Russia probably is not adhering to the nuclear testing moratorium in a manner consistent with the zero-yield standard. Our understanding of nuclear weapon development leads us to believe Russia’s testing activities would help it improve its nuclear weapon capabilities. The United States, by contrast, has forgone such benefits by upholding a zero-yield standard." Auf Nachfragen relativierte Ashley den Vorwurf etwas: Die DIA glaube, dass Russland über die Fähigkeit zu solchen Versuchen verfüge.
Robert Ashley’s indirekter Vorwurf: Russland verletzt seine Verpflichtungen aus dem CTBT-Vertrag, um sein Atomwaffenarsenal zu modernisieren. Es fühle sich im Gegensatz zu den USA nicht dazu verpflichtet, gänzlich auf nukleare Versuche zu verzichten, bei denen Sprengkraft durch Nuklearmaterial freigesetzt werde. Seine unausgesprochene Schlussfolgerung: Die USA sollten Russland zur Vertragstreue auffordern und falls dies nicht zum Erfolg führt, sich ebenfalls nicht mehr an diesen Vertrag gebunden fühlen.
weiterlesen: https://www.lebenshaus-alb.de/magazin/012384.html
von: Jens Wittneben | Veröffentlicht am: 16. Mai 2019 IMI-Standpunkt 2019/020
In Niger, Kamerun und Tunesien sind jeweils bis zu zwei Dutzend deutsche Soldaten ohne Parlamentsbeschluss aktiv – und es soll sich auch um Spezialeinheiten handeln. Kampfschwimmer werden genannt und man muss vermuten, dass es sich um Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) aus Calw in Baden-Württemberg handelt. In der geheimen Sitzung des Auswärtigen Ausschusses des Parlaments kam es zu einer kritischen Debatte, wenn man die Quellen des RND zugrunde legt.
Zunächst kündigten die USA einseitig das Iran-Atom-Abkommen von 2015, das durch die Resolution des Sicherheitsrates 2231 vom 20.7.2015 für alle Staaten völkerrechtlich verbindlich geworden ist. Das Abkommen – ausgelegt für 10 Jahre – kennt keine Kündigung durch einen der Vertragsstaaten. Es enthält einen Mechanismus für Streitigkeiten, wenn eine Partei meint, der Iran halte den vereinbarten Aktionsplan nicht ein: es wird dann eine Gemeinsame Kommission einberufen, falls die nicht einig wird, kommen die Außenminister zusammen, usw. Schließlich wird die Frage dem Sicherheitsrat unterbreitet, wenn ein Staat meint, die Frage stelle eine erhebliche Nichterfüllung dar (Ziff. 36 und 37 des Abkommens). Nur der Sicherheitsrat kann dann gegebenenfalls die Sanktionen, die vor dem Abkommen vom Sicherheitsrat und zusätzlich von den USA und der EU verhängt waren, wieder in Kraft setzen.