Studie des Historikers Josef Foschepoth über das Verbotsverfahren gegen die Kommunistische Partei Deutschlands. Erschienen 2017 bei Vandenhoek & Ruprecht

Aus dem Vorwort:

Das Verfahren des Bundesverfassungsgerichts zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der KPD, das am 24. Januar 1952 begann und mit dem Verbot der Partei und aller ihrer Nebenorganisationen am 17. August 1956 endete, war ein durch und durch verfassungswidriges Verfahren. Der gesamte Prozess ist von Anfang an zwischen der Bundesregierung und dem Bundesverfassungsgericht inhaltlich und taktisch zu Lasten der anderen Prozesspartei, der KPD, abgestimmt worden.