Es ging um einen Vorfall vom 5. Mai 2015. Damals hatte Theisen vor dem Werkstor von Heckler & Koch, auf dem Firmenparkplatz, Flugblätter verteilt.

Darin rief er die Mitarbeiter dazu auf, Betriebsinterna preiszugeben. Die Firma stand unter dem Verdacht illegaler Waffenexporte. Die Aktion dauerte nur wenige Minuten und blieb ohne jeden Erfolg, führte aber zu ungeahnten Folgen: Die Polizei rückte aus, um für Ordnung zu sorgen.

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Inzwischen liegt das - jetzt rechtskräftige - Urteil des Amtsgericht Oberndorf vom 9.4.2018 vor - 3 Cs 20 Js 10668/15 (3).

Nach den Feststellungen des Gerichts war T. von Werkschutz vom Platz gewiesen worden, wozu dieser tagsüber nicht befugt war. Damit entfiel der Tatbestand des Hausfriedensbruchs.

Hier das Urteil im Wortlaut (als pdf)