Die türkische Regierung führt mit der „Operation Olivenzweig“ einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Syrien, dessen Regierung gegen den Militäreinsatz der Türkei auf seinem Staatsgebiet protestiert hat. Nachdem das türkische Militär die Kurdenenklave Afrin zunächst tagelang mit Artilleriefeuer beschossen hatte, greift es seit dem 20. Januar 2018 mit Kampfflugzeugen und Panzern Stellungen der kurdischen Volkschutzeinheiten in Nordsyrien an und hat inzwischen große Gebiete und die Stadt Afrin erobert. Medien berichten von zahlreichen Toten und Verwundeten.
Die Türkei verstößt damit gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot nach Art. 2 Abs. 4 UN-Charta, das alle Staaten verpflichtet, in ihren internationalen Beziehungen auf jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit gerichtete Gewalt zu verzichten....
Den Angriff des IS auf Kobanî mit der materiellen und logistischen Unterstützung der Türken 2014 konnten sie unter unsäglichen Opfern noch abwehren. Bis heute ist die Stadt von den enormen Zerstörungen gezeichnet. Ein Angriff der Türken aus der Luft und zu Lande auf Afrîn ist jedoch angesichts ihrer NATO-Ausrüstungen von ganz anderer Qualität.
weiterlesen: https://www.rubikon.news/artikel/krieg-gegen-afrin
Der ehemalige Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Peter Vonnahme ist diesen Fragen für die NachDenkSeiten einmal nachgegangen und kommt zu einem interessanten Ergebnis – die Zwei-Prozent-Forderung basiert keinesfalls auf verbindlichen Verträgen oder Absprachen, sondern ist vielmehr eine bloße Absichtserklärung.
Das Völkerrecht und seine Grundlage, die UN-Charta, werden ausgehöhlt, nicht erst durch die Kriege der letzten Jahrzehnte wie gegen Jugoslawien, den Irak, Libyen und Syrien. Das sagt der Völkerrechtler Norman Paech. In einem Vortrag am Mittwoch hat er auch die deutsche Beteiligung am Anti-IS-Einsatz als völkerrechtswidrig bezeichnet.
https://de.sputniknews.com/politik/20170615316180003-uno-charta-wird-missachtet/
Hier der Redebeitrag als pdf , weiter ein Auszug aus dem BT-Protokoll mit der ganzen Debatte zu diesem TOP (pdf) sowie die angesprochenen Vorschriften (§ 13 a Völkerstrafgesetzbuch und §§ 80, 80 a StGB) und die diskutierten BT-Drucksachen 18-8277 und 18-9675
Presentation held by Otto Jaeckel on occasion of the PrepCom of the NPT Review Conference on 2 May 2017 in Vienna on the rising tension on North Korea
Erklärung IALANA Deutschland vom 11.04.2017
10.4.2017 NachDenkSeiten
Für das Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates der internationalen Juristenvereinigung IALANA verletzt der Militärschlag, bei dem laut Medienberichten 59 Tomahawks abgefeuert wurden, „die territoriale Integrität des UN-Mitgliedsstaates Syrien gravierend.“
Obama sprach von eine überschrittenen roten Linie und bereitete einen umfassenden Militärschlag vor. Dann aber wurde das abgebrochen. N.Paech zeigt anhand der Enthüllungen von Seymour Hersh auf, wie die Wahrheit allmählich ans Licht kam. Der türkische Geheimdienst hatte das Sarin an die al-Nusra Front geliefert. Eine falsh-flag-Aktion also, um die USA über die rote Linie zu stoßen.
Hier der Beitrag von N.Paech als pdf
Die Wahrheit wurde aber bis heute nicht weit genug verbreitet. So wird 2017 ohne konkreten Beweis "erneut" Assad für den Sarin-Einsatz nun in Khan Shaikun verantwortlich gemacht.