Die Türkei führt in Nordsyrien einen völkerrechtlich verbotenen Angriffskrieg

Die türkische Regierung führt mit der „Operation Olivenzweig“ einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Syrien, dessen Regierung gegen den Militäreinsatz der Türkei auf seinem Staatsgebiet protestiert hat. Nachdem das türkische Militär die Kurdenenklave Afrin zunächst tagelang mit Artilleriefeuer beschossen hatte, greift es seit dem 20. Januar 2018 mit Kampfflugzeugen und Panzern Stellungen der kurdischen Volkschutzeinheiten in Nordsyrien an und hat inzwischen große Gebiete und die Stadt Afrin erobert. Medien berichten von zahlreichen Toten und Verwundeten.
Die Türkei verstößt damit gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot nach Art. 2 Abs. 4 UN-Charta, das alle Staaten verpflichtet, in ihren internationalen Beziehungen auf jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit gerichtete Gewalt zu verzichten....

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